Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.
Wird der Stoff in Geschossen oder Gegenstnden mit fester Umschlieung ohne Bestandteile der Klasse 1 befrdert, so mssen die Verpackungen von der zustndigen Behrde festgelegt werden.